[1923] Ernênnen, verb. irreg. act. (S. Nennen,) unter mehrern Dingen nahmentlich zu etwas bestimmen. Einen Tag zu einer gerichtlichen Handlung ernennen. Am häufigsten von Personen. Jemanden zum Bürgermeister, zum Rathsherren,[1923] zum Minister ernennen. Die Mittelspersonen, die Beysitzer, die Gesandten ernennen. Daher die Ernennung.