Eroberer, der

[1928] Der Eroberer, des -s, plur. ut nom. sing. der eine Stadt oder ein Land erobert hat, in der vierten Bedeutung des Verbi. Ingleichen, der viele Länder erobert hat, in gehässiger Bedeutung, weil das Zeitwort nur die gewaltsame Bezwingung nicht aber das Recht ausdruckt. So war Alexander ein Eroberer. Einen solchen Eroberer nannte man ehedem auch einen Landzwinger, obgleich dieses Wort nachmahls auch von Friedebrechern und Straßenräubern gebraucht wurde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1928.
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