[1930] Errêgen, verb. reg. act. 1. * Sich regen, d.i. sich bewegen, doch nur im Oberdeutschen. Er kann sich vor Fett nicht erregen. Es errege sich das Wasser mit webenden und lebendigen Thieren, 1 Mos. 1, 20. 2. Sich aufwärts bewegen machen, aufwärts in Bewegung bringen. 1) Eigentlich. Der Wind erreget den Staub. Er hat das Volk erreget, Luc. 23, 5. 2) Figürlich, entstehen machen, hervor bringen. Aufruhr, Krieg, einen Lärm erregen. Ein Geschrey erregen. Salz erreget den Durst. Die Hitze erregte ein Gewitter. Ein Gelächter erregen. Das hat bey jedermann viele Freude erreget. Schmerzen erregen. Sein Glück erreget den Neid. Böse Begierden in jemanden erregen. Im Bergbaue ist ein Bergwerk erregen, so viel als es entdecken, es rege, fündig machen. Freylich läßt sich dieses Wort nicht von allen Arten des Hervorbringens gebrauchen. Die hervor gebrachte Sache wird hier so angesehen, als wenn sie schon vorhanden wäre, und nur in Wirksamkeit gesetzet werden dürfe, welches durch erregen eigentlich ausgedruckt wird. Daher die Erregung.