Ersitzen

[1940] Ersitzen, verb. irreg. (S. Sitzen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn. 1) Für das einfache sitzen, doch nur im Oberdeutschen. Der Streit ist ersessen geblieben, ist liegen geblieben. Das Werk bleibt ersitzen. Etwas auf sich ersitzen lassen, auf sich sitzen lassen, sich deßhalb nicht rechtfertigen oder rächen. Das Vorgeben bleibt auf seinem Ungrunde ersitzen. Die seit so langen Zeiten her ersessene (liegen gebliebene) Kammergerichts-Visitation.


Laß deine Hülf, o meine Kraft und Schloß,

Doch nicht ersitzen,

Opitz.


2) Auf etwas ersessen, oder versessen seyn, im gemeinen Leben, darauf erpicht seyn, fest darauf bestehen. Bey dem Tschudi bedeutet sich ersetzen, fest bey sich beschließen. II. Als ein Activum, durch Sitzen, d.i. langen Besitz erhalten, auch nur im Oberdeutschen. Sein Recht über ein Gut ersessen haben, durch verjährten Besitz erworben haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1940.
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