Erstrecken

[1946] Erstrêcken, verb. reg. act. ausstrecken, ausdehnen. 1. Als ein Activum. 1) Absolute, in welcher Form es nur im Oberdeutschen üblich ist.


Liebe kaufte neulich Tuch, ihren Mantel zu erstrecken,

Logau,


d.i. zu erweitern. Ingleichen figürlich. Den Krieg erstrecken, Logau, für verlängern. Das Ziel, den Termin erstrecken. Des Lazarus erstrecktes Leben, Opitz. 2) In engerer Bedeutung, mit Benennung des Zieles. Der Staat erstreckt die Belohnung großer Männer oft bis auf die Enkel. 2. Als ein Reciprocum, in welcher Gestalt es im Hochdeutschen am üblichsten ist, bis an ein gewisses Ziel erstrecken. 1) Eigentlich, dem Raume nach, sich ausdehnen. Elsaß erstreckt sich bis an die Pfalz. Deutschland erstreckt sich bis an das Adriatische Meer. So weit erstreckt sich mein Garten, mein Feld, mein Wald. Seine Herrschaft erstreckt sich über ganz Deutschland. In der Fischerey bedeutet sich erstrecken von jungen Karpfen so viel als wachsen. Der zweyjährige Karpfensame wird daher auf einen Sommer in besondere Erstreckteiche oder Streckteiche gesetzt, damit er sich daselbst erstrecke, d.i. zur gehörigen Größe des Satzes wachse. 2) Figürlich, der Zahl, der innern Stärke nach u.s.f. Sein Alter erstreckt sich bis in das achtzigste Jahr. Meine Mittel erstrecken sich nicht so weit. So weit erstreckt sich sein Verstand nicht. So weit erstreckt sich seine Beredsamkeit nicht. Wie hoch erstreckt sich die Summe? Gottes Vorsehung erstreckt sich über alle.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1946.
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