Ertheilen

[1947] Ertheilen, verb. reg. act. welches so viel als geben, mittheilen bedeutet, aber nur in einigen bereits eingeführten Fällen von unkörperlichen Dingen gebraucht werden kann. Jemanden ein Amt, eine Würde, einen Orden, eine Pfründe, eine Ehrenstelle, die Erlassung seiner Dienste, Erlaubniß ertheilen. Einem einen guten Rath, Unterricht ertheilen. Befehl ertheilen. Es ist bereits Befehl ertheilet worden, daß u.s.f. Die Jahre hatten ihren Empfindungen noch nicht die gehörige Stärke ertheilet. Daher die Ertheilung.

Anm. In der heutigen Bedeutung kommt dieses Wort in den ältern Zeiten nicht vor. Allein bey dem Ottfried und noch ältern Schriftstellern ist irdeilen, ertailen, irteillen, richten, verurtheilen. Ich geloub in dannan – ertailen viber lebend unt viber tot, ich glaube, daß er dann richten wird über Lebendige und Todte, in dem alten Glaubensbekenntnisse bey dem Goldast. S. Urtheil.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1947.
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