Erwählen

[1950] Erwählen, verb. reg. act. in der edlern Schreibart, unter mehrern Dingen oder Personen wählen; im Oberdeutschen zuweilen auswählen, im gemeinen Leben wählen. Da erwählte ihm (sich) Loth die ganze Gegend am Jordan, 1 Mos. 13, 11. Er erwählete fünf glatte Steine aus dem Bach, 1 Sam. 17, 40. Aus zwey Dingen eines erwählen. Eine Person zum Könige, zum Anführer, zum Prediger, zum Abt erwählen. Ich habe dich zu meinem Freunde erwählet. Unter allen Menschen erwählete ich nur dich. In engerer und biblischer Bedeutung, von Gott, zur Seligkeit erwählen. Was thöricht ist, hat Gott erwählet, 1 Cor. 1, 27. Daß euch Gott erwählet hat vom Anfang zur Seligkeit, 2 Thess. 2, 13. So auch die Erwählung, besonders in der letztern Bedeutung.

Anm. Bey dem Kero lautet dieses Zeitwort aruuelan, bey dem Isidor aruuehlan, bey dem Ottfried eruuellen, und bey dem Willeram iruuelen. Ein Urtheil erwählen, für fällen, Hiob 34, 4, ist veraltet, indessen kommt schon iruuallen bey dem Ottfried für richten vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1950.
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