[1954] Erwiedern, verb. reg. act. 1)* Wiederhohlen; nur in den Rechten einiger Gegenden. Die peinliche Frage erwiedern. 2) Eine Handlung durch eine andere gleicher Art vergelten. Einem eine Wohlthat, jemandes Liebkosungen, jemandes Höflichkeit, einen Gruß erwiedern. Ich werde es zu erwiedern suchen, Titius hat Cajo das Unrecht, welches er ihm angethan hatte, sehr nachdrücklich erwiedert. 3) Antworten, etwas sagen, welches sich auf die Rede eines andern beziehet. Damöt, sprach ich, wen soll das Bild vorstellen? Es ist gewiß deine Schwester? Nein, erwiederte er, es ist Doris, meine Doris. Es ist mit versetzen völlig gleich bedeutend, und wird am häufigsten dann gebraucht, wenn man die Antwort des andern wörtlich anführet. Da es aber im Hochdeutschen so sehr häufig nicht ist, so gebraucht man es nur im Nothfalle, um nicht beständig er versetzte, er antwortete u.s.f. wiederhohlen zu dürfen. So auch die Erwiederung. Im Oberdeutschen hat man auch das Zeitwort erwiedrigen: so wir danknehmig zu erwiedrigen beflissen sind.