[1962] Der Êrzmarschall, des -es, plur. die -marschälle, von 2 Erz, der vornehmste Marschall, ein Erzbeamter des Deutschen Reiches, welcher bey dem Kaiser und Reiche bey feyerlichen Gelegenheiten die Stelle eines Marschalles vertritt, oder durch seinen Erbmarschall vertreten lässet; Archimareschallus. Das Churhaus Sachsen bekleidet diese Würde von alten Zeiten her.