[1963] Der Êrzschênke, des -n, plur. die -n, von 2 Erz, ein Erzbeamter des Deutschen Reiches, der die Stelle eines Schenken bey dem Kaiser und Reiche vertritt, oder durch den Erbschenken vertreten lässet. Die Churfürsten von Böhmen sind jederzeit Erzschenken des Reiches. In der Deutschen Bibel werden die obersten Schenken königlicher Personen mehrmahls Erzschenken genannt.