Fährleute, die

[19] Die Fährleute, sing. inus. diejenigen Leute, welche zu Regierung einer Fähre bestellet sind. Der Fährmann und dessen Knechte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 19.
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