[19] Der Fährmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, eine Art Schiffer, welche einer Fähre vorgesetzet ist, und die Überfahrt der Personen und Sachen auf derselben besorget; an einigen Orten ein Fährmeister, im Oberd. Ferge, Färge, Ferig, Verch, welches aber auch oft einen Schiffer und dessen Leute bedeutet. S. Ferge.