[35] Fälschlich, adj. et adv. auf eine falsche Art, doch nur in einigen Bedeutungen dieses Wortes. 1) Mit Unwahrheit. Er behauptete fälschlich, daß u.s.f. Ein fälschliches Vorgeben. Ich bin fälschlich angeklaget, beschuldiget worden. 2) Betrüglich, unter einem freundschaftlichen Scheine. Fälschlich mit seinem Freunde umgehen, handeln. Ihr sollt nicht lügen noch fälschlich handeln einer mit dem andern, 3 Mos. 19, 11. In dieser zweyten Bedeutung wird es im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht; etwas häufiger kommt es in der ersten vor, wo es zugleich den harten Begriff des Wortes falsch ein wenig mildert.