[341] Die Füglichkeit, plur. inus. die Eigenschaft einer Sache, nach welcher sie füglich ist. Die Füglichkeit der Theile, congruentia. Die Füglichkeit der Zeit, Gelegenheit, einer Rede, einer Antwort u.s.f. Im Oberdeutschen ist seine Füglichkeit oder sein Gefüge thun auch seine Nothdurft verrichten.