[351] Das Füllopfer, des -s, plur. ut nom. sing. in der kirchlichen Verfassung der ehemahligen Juden, dasjenige Opfer, womit einem Priester bey seiner Einweihung die Hände zum ersten Mahle gefüllet wurden. 3 Mos. 7, 37; Kap. 8, 22, 29, 33. Michaelis gebraucht dafür Einweihungsopfer. S. Fülle 2.