[368] Die Fǘrsprache, plur. die -n. 1) Die Handlung, da man für einen andern, in seinem Nahmen spricht, in welchem Verstande es besonders im Oberdeutschen von der Verrichtung eines Sachwalters oder Advocaten üblich ist. 2) Die Handlung, da man für einen andern, d.i. zu seinem Besten spricht, eine Fürbitte, Empfehlung, der Fürspruch. Fürsprache thun. Eine Fürsprache für jemanden einlegen. Da dieses Wort nur in den jetzt gedachten beyden Bedeutungen üblich ist, so scheinet Fürsprache hier richtiger zu seyn, als Vorsprache.