[369] Fürsten, verb. reg. act. in den Fürstenstand erheben, von welchem aber nur das Mittelwort gefürstet üblich ist. Ein gefürsteter Graf, gefürsteter Prälat, gefürsteter Abt, ein Graf, Prälat oder Abt, der mit der fürstlichen Würde bekleidet ist, fürstlichen Rang hat. Eine gefürstete Grafschaft, eine Grafschaft, welche den Titel eines Fürstenthums erhalten hat.