Fürstenthum, das

[370] Das Fürstenthum, des -es, plur. die -thümer. 1. Die Gewalt und Würde eines Fürsten, so fern dieses Wort in der allgemeinsten Bedeutung, den Ersten und Obersten eines Staatskörpers bezeichnet. In dieser veralteten Bedeutung wird es Epist. Jud. 6 von dem Zustande der Engel gebraucht. Eben so ungewöhnlich ist der Gebrauch der Deutschen Bibel, die Engel selbst Fürstenthümer zu nennen, wie Ephes. 3, 10 geschiehet. 2. Das Land, das Gebieth eines Fürsten. 1) In der weitesten Bedeutung, das Land eines regierenden Herren, in welcher dieses Wort in der Deutschen Bibel vorkommt, auch zuweilen noch in der höhern[370] Schreibart gebraucht wird. 2) In engerm Verstande ist es ein Land, welches von seinem eigenen Fürsten beherrschet wird, oder doch ehedem beherrschet worden; wo es bald als ein allgemeiner Ausdruck auch von Herzogthümern, Landgrafschaften, Markgrafthümern, und einigen Burggrafthümern gebraucht, bald aber auch im engsten Verstande noch davon unterschieden wird. S. Fürst 3. 4.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 370-371.
Lizenz:
Faksimiles:
370 | 371
Kategorien: