[371] Fürwahr, adv. welches im gesellschaftlichen Umgange als eine Betheuerung gebraucht wird. Fürwahr du bist ein verborgener Gott, Es. 45, 15. Fürwahr dieser ist ein frommer Mensch gewesen, Luc. 23, 47. Zuweilen stehet es schlechthin für gewiß. Das weiß ich aber fürwahr, wer Gott fürchtet u.s.f. Tob. 3, 22, d.i. gewiß, gewiß.
Anm. Fiurwar und Furwar kommt schon bey den Schwäbischen Dichtern vor. Ottfried gebraucht dafür ziuuaru und giuuaro. Für bezeichnet hier die Beschaffenheit der Sache, so wie man sagt, ich weiß es für gewiß. S. Für II. 1. 4).