[18] Das Fahrgéld, des -es, plur. inus. 1) S. das vorige, in welchem Verstande es aber wenig gebräuchlich ist. 2) Im Bergbaue, dasjenige Geld, welches der Bergmeister und die Geschwornen für die Befahrung der Grube bekommen. 3) An einigen Orten auch der Zoll, welchen man für die Überfahrt über eine Brücke entrichtet; Brückengeld, Brückenzoll. 4) An andern Orten, eine Art der Steuer oder Abgabe von liegenden Gründen; in welcher Bedeutung ehedem auch das einfache Fahr üblich war. S. Frischens Wörterb. Th. 1, S. 238.