[19] Die Fahrniß, plur. die -sse, ein Oberdeutsches im Hochdeutschen wenig bekanntes Wort. 1) Als ein Collectivum, bewegliche Güter, fahrende Habe, anzudeuten. S. Fahren I. 1. 2.[19] 2) In engerer Bedeutung bezeichnet dieses Wort nur allein den Hausrath, zum Unterschiede von dem baren Gelde und andern zum beweglichen Gute gehörigen Stücken. 3) In einigen Gegenden ist dieses Wort auch für Gewandfall üblich; S. dieses Wort.