[22]Der Fahrwêg, des -es, plur. die -e, ein Weg, auf welchem man mit Wagen fahren kann, zum Unterschiede von dem Fußsteige; im Schwabenspiegel Wagenuueg. Zuweilen auch das Recht, über des andern Acker fahren zu dürfen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 22.