Fahrzins, der

[22] Der Fahrzins, des -es, plur. die -e. 1) Ein Zins, der, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit abgetragen wird, beständig steiget; S. Gefahrzins und Rutscherzins. 2) An einigen Orten auch der Brückenzoll; S. Fahrgeld.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 22.
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