[39]Das Fangegêld, des -es, plur. inus. 1) Dasjenige Geld, welches ein Gefangener dem Stockmeister für das An- und Ausschließen bezahlen muß; das Schließgeld. 2) Dasjenige Geld, welches ein Jäger für gefangene Raubthiere erhält.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 39.