[46] Farbig, adj. et adv. eine gewisse Farbe habend. Farbige Erden, Tücher, Zeuge u.s.f. Oft auch in engerer Bedeutung zum Unterschiede dessen, was schwarz oder weiß ist. Am häufigsten ist dieses Wort in den Zusammensetzungen aschfarbig, fleischfarbig, rosenfarbig, vielfarbig u.s.f. üblich, wo es im gemeinen Leben Ober- und Niedersachsens -färbig, im Oberdeutschen aber -farben lautet. Ehedem sprach man es noch kürzer -var oder far, und -farb, aus. Farbicht, würde nur heißen, einer Farbe ähnlich; obgleich Zachariä singet:
Die blühenden Wälder
Schallten wieder von farbichten Sängern.
In den Zusammensetzungen wird dieses Wort auch zuweilen compariret, -farbiger, -farbigste.