Fausthammer, der

[62] Der Fausthammer, des -s, plur. die -hämmer. 1) Ein Hammer von mittelmäßiger Schwere, welchen man mit Einer Hand führen kann. So ist es bey den Kupferschmieden ein kurzer Hammer zum Ausschlagen auf dem Kaltschlagamboß. 2) Ein Streithammer, eine ehemahlige Art des Gewehres, welche in einem eisernen Hammer an einem langen Stiele bestand. Faust ist in dieser Bedeutung nicht pugnus, sondern von fausten, schlagen. Figürlich heißen daher in Straßburg eine Art der Gerichtsknechte Fausthämmer, weil sie ehedem mit einem solchen Gewehre bewaffnet waren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 62.
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