[64]Das Fêchthaus, des -es, plur. die -häuser, ein zum Fechten bestimmtes Haus. In manchen Städten hatte man ehedem dergleichen öffentliche Häuser, in welchen die Klopf- und andere Fechter ihre Geschicklichkeit sehen ließen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 64.