Fehlbar

[74] Fêhlbar, -er, -ste, adj. et adv. fähig zu fehlen, d.i. zu irren. Alle Menschen sind fehlbar; wo doch der Gegensatz unfehlbar üblicher ist. Daher die Fehlbarkeit, plur. inus. das Vermögen zu fehlen oder zu irren, und dessen Gegensatz, die Unfehlbarkeit. Im Oberdeutschen ist ein Fehlbarer, ein Übertreter der Gesetze, ein Strafbarer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 74.
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