[79] Die Fehmstatt, plur. die -stätte, oder die Fehmstätte, plur. die -n, ein nur noch in der Gerichtssprache Ober- und Niedersachsens übliches Wort, den Ort, wo Gericht gehalten wird, noch mehr aber den Ort, wo peinliche Urtheile vollzogen werden, den Richtplatz, zu bezeichnen; in den gemeinen Mundarten auch die Feimstatt. S. 1 Fehm.