[87] Feindlich, -er, -ste, adj. et adv. 1 Einem Feinde ähnlich, Haß empfindend, und diesen Haß durch die That beweisend. 1) Eigentlich. Er ist sehr feindlich gegen mich gesinnet. Feindlich handeln. Sich feindlich, (als ein Feind,) gegen jemanden betragen. Einen andern feindlich angreifen, behandeln.
Klage nicht immer, o Freund, von einem feindlichen Schicksal,
Welches wir feindlicher noch in schwarzen Stunden uns bilden,
Zach.
S. Feindselig. 2) Figürlich sind bey den Mahlern feindliche Farben, welche sich nicht neben und unter einander vertragen, Farben, welche neben einander einen unangenehmen Anblick verursachen, oder wenn sie gebrochen werden, einen harten Ton hervor bringen. 2. Dem Feinde gehörig. Das feindliche Land, das feindliche Heer, das feindliche Lager.
Anm. Fientlih kommt schon bey dem Notker vor. Opitz gebraucht auch das im Hochdeutschen unbekannte Feindlichkeit für Feindseligkeit.