[121] * Fêsten, Fêstigen, verb. reg. act. welches aber im Hochdeutschen völlig veraltet ist, fest machen, obgleich in verschiedenen Bedeutungen des Wortes fest. 1) Für befestigen. Da er die Wolken droben vestete, da er vestigte die Brunnen der Tiefen, Sprichw. 8, 28. 2) In Verhaft nehmen; in welchem Verstande auch verfesten üblich war, welches aber, so wie festen auch verbannen bedeutete. 3) Durch Brief und Siegel fest, d.i. gewiß machen, S. Handfeste. 4) Zu Lehen nehmen, welche Bedeutung noch im Schleßwigischen üblich ist.
[121] Anm. In der ersten Bedeutung lautet es bey dem Kero festinon. Wir haben von diesem veralteten Zeitworte noch das Hauptwort Festung, eine feste Stadt zu bezeichnen; S. dasselbe an seinem Orte.