[129]Das Feueramt, des -es, plur. die -ämter, das Amt eines Feuerherren, und dasjenige Collegium, welches die Aufsicht über die Feueranstalten hat, S. Feuerherr und Feuereisenamt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 129.