[134]Die Feuerordnung, plur. die -en, eine obrigkeitliche Verordnung, wie Feuersbrünste zu verhüthen, oder geschwinde zu löschen sind; ingleichen die deßhalb getroffenen Anstalten.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 134.