Feuerwerk, das

[137] Das Feuerwêrk, des -es, plur. die -e. 1) Ein jedes zusammen gesetztes künstliches Feuer von Salpeter, Schwefel und Kohlen, welches wieder in ein Ernstfeuerwerk und Lustfeuerwerk eingetheilet wird. In engerer und der gewöhnlichsten Bedeutung, das letztere, oder die Vorstellung einer oder mehrerer Figuren, welche aus allerhand künstlichen Lustfeuern zusammen gesetzt sind und zur Nachtzeit angezündet werden. Ein Feuerwerk abbrennen. 2) Das zu dem Herd- und Küchenfeuer nöthige Brennholz, Torf, Steinkohlen u.s.f. eine im Hochdeutschen nicht überall gewöhnliche Bedeutung. Der den Leuten Feuerwerk gibt, davon man nimmt, daß man sich dabey wärme, Es. 44, 15. Und werden sieben Jahr lang Feuerwerk damit halten, daß sie nicht dürfen Holz auf dem Feld[137] hohlen, sondern von den Waffen werden sie Feuer halten, Ezech. 39, 9, 10. Daher die Feuerwerksglocke, in einigen Städten, z.B. zu Halle in Sachsen, eine Glocke, vor deren Läutung niemand Holz auf dem Markte kaufen darf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 137-138.
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