[142] Der Feyertag, des -es, plur. die -e. 1) Ein Tag, an welchem man von den gewöhnlichen Berufsgeschäften feyert, Ferien. Die Feyertage in den Gerichten. Faule haben immer Feyertage. Noch mehr, 2) in engerer Bedeutung, ein zu gottesdienstlichen Übungen ausgesetzter Tag, so wohl mit Inbegriff des Sonntages, als auch in noch engerm Verstande, zum Unterschiede von den Sonntagen, ein Festtag. Sonn- und Feyertage. Bey dem Notker Firrotak, Firtag, im Schwabensp. Viertag.