Figürlich

[150] Figürlich, -er, -ste, adj. et adv. einer Figur gleich, in der Gestalt einer Figur, in der 2ten Bedeutung des Hauptwortes. 1) In Gestalt eines Bildes, der Abbildung eines Dinges; doch nur im Oberdeutschen. Die figürliche Beschreibung des Elephanten, dessen Abbildung. 2) Die figürliche Bedeutung eines Wortes, wenn ein Wort, welches etwas Körperliches oder Sinnliches bedeutet, zur Bezeichnung einer unkörperlichen Sache gebraucht wird; die uneigentliche, verblümte Bedeutung, in Gegensatze der eigentlichen. Siehe Figur 2. 3) In der Arithmetik hat man figürliche Zahlen, d.i. solche, welche ihre Benennung von gewissen geometrischen Figuren erhalten. Dergleichen sind die Summen der arithmetischen Progressionen, die Polygonal-Zahlen, Pentagonal-Zahlen u.s.f. Daher die Figürlichkeit, plur. inus. besonders in der zweyten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 150.
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