[155]Der Findelvater, des -s, plur. die -väter, der unter der Aufsicht des Findelpflegers die Pflege und Erziehung der Findelkinder besorgt. So auch die Findelmutter.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 155.