[157] Die Findung, plur. die -en, von dem Zeitworte finden, die Handlung des Findens, doch nur noch zuweilen in der eigentlichen Bedeutung, und ohne Plural. Das Findungsrecht, das Recht, welches der Finder auf die gefundene Sache hat. In einigen Niedersächsischen Gerichten bedeutet Findung noch das gefundene Urtheil, und in engerer Bedeutung, einen Abschied, Bescheid.