[165] Firmeln, in einigen Gegenden Firmen, verb. reg. act. eine gottesdienstliche Handlung in der Römischen und Griechischen Kirche zu bezeichnen, da ein Kind zu einer gewissen Zeit mit Chrysam gesalbet und mit einem neuen Nahmen beleget wird. In der Römischen Kirche geschiehet solches im sechsten Jahre von dem Bischofe oder Weihbischofe, in der Griechischen aber von einem jeden Priester bald nach der Taufe. In der evangelischen Kirche ist statt dessen Einsegnung oder Confirmation üblich. Ein Kind firmeln. Das Wort ist aus dem Latein. Confirmare gebildet, weil diese Handlung eine Erneuerung und Bestätigung der Taufe ist. Nieders. fermen, Schwed. firma.