[170] Der Fischhälter, des -s, plur. ut nom. sing. ein jeder verwahrter Ort, die zum Verspeisen oder Verkaufe bestimmten Fische lebendig in demselben aufzubehalten. So werden in der Landwirthschaft kleine Teiche, hölzerne durchlöcherte Kasten in den Teichen und Bächen, unten durchlöcherte Kähne u.s.f. Fischhälter genannt; Oberd. Fischhalter oder Fischbehalter, Nieders. Holder, Fiskaar, Holländ. Haalbul.