[171] Das Fischhaus, des -es, plur. die -häuser. 1) Ein Gebäude, Fische darin lebendig zu erhalten, oder auch das zum Fischfange nöthige Geräth in demselben zu verwahren. 2) Zu Cöln ein Haus, wo von gewissen dazu bestellten obrigkeitlichen Personen alle zur Fischerey gehörige Sachen entschieden werden.