[171]Der Fischhêrr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, besondere Rathsherren, welche die Aufsicht über die Fischerey haben, und die dahin gehörigen Streitigkeiten entscheiden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 171.