[172] Der Fischrichter, des -s, plur. ut nom. sing. ein Richter in Sachen, welche den Fischfang betreffen. Dergleichen Fischrichter gibt es für die Fischer an der schwarzen Elfter in Sachsen, welche über das gehörige Maß der Fische und des Fischzeuges genaue Aufsicht haben müssen.