[228] Flügeln, verb. reg. act. 1. Mit Flügeln versehen. 1) Eigentlich, wo aber nur das Mittelwort geflügelt üblich ist. Geflügelte Löwen, Schlangen u.s.f. welche Flügel haben. 2) Figürlich, in der poetischen Schreibart für beflügeln.
[228] Dein Umgang flügelt Fleiß und Sinnen,
Günth.
Das flügelt, ist es schön, der stillen Wünsche Lauf,
Günth.
S. Beflügeln. 2. Einen Vogel flügeln, bey den Jägern, ihn nur in den Flügel schießen.