[183]Die Flaggenstange, plur. die -n, diejenige Stange, an welcher die Flagge befestiget ist, welche gemeiniglich auf einem geschnitzten Eselskopfe stehet, und auch der Flaggenstock genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 183.