[201] Der Fleischpfênnig, des -es, plur. inus. in einigen Ländern, z.B. im südlichen Sachsen, eine Accise, welche von dem geschlachteten Fleische entrichtet wird, und von demjenigen, was ein Hauswirth zu seinem häuslichen Bedürfnisse schlachtet, anfänglich 1 Pfennig von dem Pfunde betrug, 1686 aber auf 2 Pfennige gesetzt wurde; die Fleischsteuer.