Fleischpfennig, der

[201] Der Fleischpfênnig, des -es, plur. inus. in einigen Ländern, z.B. im südlichen Sachsen, eine Accise, welche von dem geschlachteten Fleische entrichtet wird, und von demjenigen, was ein Hauswirth zu seinem häuslichen Bedürfnisse schlachtet, anfänglich 1 Pfennig von dem Pfunde betrug, 1686 aber auf 2 Pfennige gesetzt wurde; die Fleischsteuer.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 201.
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