Flensen (2)

[203] 2. Flênsen, verb. reg. act. welches nur im Nieders. besonders bey dem Wallfischfange, üblich ist, wo es den grob abgeschnitten Wallfischspeck in kleinere Stücke schneiden bedeutet. Daher das Flensloch, das Loch in dem Schiffe, in welches man die großen Stücke, welche geflenset werden sollen, wirft; das Flenswerk, diese großen Stücke selbst. Im Niedersächs. sind Flinsen kleine Schnitzlein vom Zeuge oder Tuche der Schneider, und im Schwedischen bedeutet flå schinden, von welchem flensen das Frequentativum seyn kann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 203.
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