[218]Der Flōßbeamte, des -n, plur. die -n, ein Beamter, welcher die Aufsicht über eine Holzflöße führet; wohin der Floß-Commissarius, Floß-Director, Floß-Inspector u.a.m. gehören.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 218.