[220]Das Flōßrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Das Recht, Holz auf gewissen Wassern zu verflößen, die Floßgerechtigkeit; ohne Plural. 2) Die Vorrechte, welche eine Flöße und das verflößte Holz genießen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 220-221.