Floßschreiber, der

[221] Der Flōßschreiber, des -es. plur. ut nom. sing. ein Floßbedienter, welcher dem Floßmeister oder Floßverwalter untergeordnet ist, die Floßrechnungen führet, und die Aufsicht auf die Holzschläger und Holzflößer hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 221.
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