[221]Der Flōßschreiber, des -es. plur. ut nom. sing. ein Floßbedienter, welcher dem Floßmeister oder Floßverwalter untergeordnet ist, die Floßrechnungen führet, und die Aufsicht auf die Holzschläger und Holzflößer hat.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 221.